Schöffenwahl 2023

Schöffinnen und Schöffen gesucht!

Anlässlich der Schöffenwahl 2023 werden für die Wahlperiode 2024 – 2028 Schöffinnen und Schöffen gesucht. Sie sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafprozessen. Ihre Mitwirkung hat in unserer Rechtskultur eine lange Tradition. Sie stehen den ausgebildeten Berufsrichterinnen und -richtern gleichberechtigt zur Seite und bringen Erfahrungen aus verschiedenen beruflichen Bereichen in die Beratung und Rechtsfindung mit ein.

Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich. Vielmehr zeichnen sich Schöffen durch ihre soziale Kompetenz und Menschenkenntnis aus. Wer am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein wird und sich aktiv an der Rechtsprechung beteiligen möchte, kann sich bewerben.

Bewerbungen zur Schöffenwahlvorschlagsliste 2023 sind für Einwohnerinner und Einwohner des Stadtgebietes der Einheitsgemeinde in Form des ausgefüllten Bewerbungsformulars (vorzugsweise via E-Mail) zu richten an:

p.eisemann@stadt-osterwieck.de

oder postalisch an:

Stadt Osterwieck

Hauptamt

Am Markt 11

38835 Osterwieck

 

Die Stadt Osterwieck wird im Anschluss die Bewerberliste mit einem Stadtratsbeschluss unterlegen und diese der für die Auswahl und Besetzung zuständigen Stelle weiterleiten.

Wann dies der Fall sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ausgesagt werden.

 

Weitere Informationen:

www.schoeffenwahl.de

www.schoeffenwahl2023.de

Informationsflyer des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V.