Grundsteuerreform

An dieser Stelle erhalten Sie wesentliche Informationen und Hintergründe zur derzeitigen Grundsteuerreform.

———

Aktueller Hinweis:

Die Finanzverwaltung empfiehlt Bürgerinnen und Bürgern, die ein Erinnerungsschreiben zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung erhalten haben, obwohl sie ihre Erklärung bereits abgegeben haben, Kontakt zu ihrem zuständigen Finanzamt aufzunehmen.

Bitte sehen Sie von einer Kontaktaufnahme zum Rathaus ab. Die Stadt Osterwieck ist an dieser Stelle nicht zuständig.

Das das Finanzamt auf hohe „Einschränkungen des Anrufaufkommens“ verweist und telefonisch kaum erreichbar ist, teilt die Finanzverwaltung folgendes klarstellend mit:
 
„Einschränkungen bei der Erreichbarkeit mehrerer Finanzämter“
Aufgrund eines hohen Anrufaufkommens kann es zu Einschränkungen bei der Erreichbarkeit per Telefon und per Fax mehrerer Finanzämter kommen. Bitte nutzen Sie das jeweilige Kontaktformular.
Die sachsen-anhaltinischen Finanzämter versenden seit 16. Februar 2024 Erinnerungsschreiben zur Abgabe bisher nicht eingereichter Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts.
Bürgerinnen und Bürger haben sich zurückgemeldet, eine Erinnerung erhalten zu haben, obwohl sie die Erklärung bereits abgegeben haben.
Erinnerungsschreiben werden in einem automatisierten Verfahren immer dann verschickt, wenn zu einem bestehenden Aktenzeichen keine Grundsteuererklärung auf den Stichtag 1. Januar 2022 abgegeben worden ist. Die häufigsten Gründe für ein Erinnerungsschreiben, trotz Abgabe der Grundsteuererklärung, könnten daher sein:
  • Die Erklärung wurde unter Angabe eines falschen/anderen Aktenzeichens eingereicht.
  • Mehrere Erklärungen wurden zu unterschiedlichen wirtschaftlichen Einheiten (in einem Dateneingang) unter demselben Aktenzeichen eingereicht.
  • Nur für eine wirtschaftliche Einheit (unbebautes Grundstück, Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, etc.) wurde eine Erklärung abgegeben, obwohl man mehrere wirtschaftliche Einheiten besitzt.
  • Außerdem:
    • Überschneidungen bei der Erklärungsabgabe mit dem Druck der Erinnerungsschreiben.
    • Verwechslung der Abgabe der Grundsteuererklärung mit der Teilnahme an der Zensus Befragung 2022.

Die Finanzverwaltung empfiehlt Bürgerinnen und Bürgern, die ein Erinnerungsschreiben erhalten, obwohl sie ihre Erklärung bereits abgegeben haben, Kontakt zu ihrem zuständigen Finanzamt aufzunehmen. Sollte eine telefonische Kontaktaufnahme aufgrund des hohen Anrufaufkommens nicht möglich sein, nutzen Sie bitte das jeweilige Kontaktformular. Es ist ratsam, postalisch das Sendeprotokoll und das Erinnerungsschreiben in Kopie ans Finanzamt zu senden bzw. bei Nutzung des Kontaktformulars die Transferticketnummer zum Sendeprotokoll mit Datumsangabe mitzuteilen.

Weitere Informationen:

Finanzämter LSA,
https://finanzamt.sachsen-anhalt.de/finanzaemter-lsa/
Ministerium der Finanzen
https://mf.sachsen-anhalt.de/ministerium-der-finanzen/news-detail/mehrere-finanza-
emter-per-telefon-nicht-erreichbar

 

———

 

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Stadt Osterwieck nicht Herrin des Verfahrens ist und keinerlei Vordrucke zur Verfügung stellt und auch keine Fragen hinsichtlich des Ausfüllens der Formulare beantworten kann. Wenden Sie sich bei Fragen daher bitte an das zuständige Finanzamt.

Der jeweils aktuelle Stand und Hilfen werden auf der Homepage des Finanzministeriums zur Verfügung gestellt.

Anleitung zur Erstellung der Erklärung

Anleitung zur Erstellung der Erklärung für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke

Checkliste Grundsteuer

Bodenrichtwerte / Flurstücke

Ein wichtigen Beitrag zur Erhebung der Grundsteuer leisten die sog. „Bodenrichtwerte“. Für Ihr Grundstück können Sie diese mit dem „Grundsteuerviewer“ finden.

Geben Sie in die Suchmaske die Gemarkung, Flur und und Flurstück ein und Ihnen werden die wesentlichen Informationen zu Ihrem Grundstück angezeigt. Sollte Ihnen Flur und Flurstück unbekannt sein, sind diese Angaben via Karte ebenfalls zu finden.