Flächennutzungsplan der Einheitsgemeinde seit 01.07. in Kraft

Gemäß § 5 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) regelt der Flächennutzungsplan (kurz: F-Plan) für das gesamte Gemeindegebiet, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen.

Ihm kommt damit eine zentrale Rolle als wichtigstes und koordinierendes Element der Bauleitplanung zu.

Die Einheitsgemeinde Stadt Osterwieck hat es sich direkt nach ihrer Gründung im Jahr 2010 zur Aufgabe gemacht, die städtebauliche Entwicklung zu ordnen und das Gemeindegebiet in dieser Form zukunftsfähig zu machen.

In einem mehr als vierjährigen Prozess wurde dieser Plan mit der Bürgerschaft, den Gremien und den Planungsbehörden erarbeitet. Mit der Veröffentlichung des Planes im Amtblatt vom Juli 2015 tritt dieser F-Plan in Kraft und bildet fortan die Planungsgrundlage der Gemeinde.

Weitere Informationen zum F-Plan finden Sie unter: www.stadt-osterwieck.de/rathaus/flaechennutzungsplan